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Aktuelles Beispiel: Absetzungen wegen „i.V.“

Darauf musst Du achten, damit die Verordnung korrekt ist
Eine besondere Spielart des Absetzungstheaters mancher Krankenkassen ist die Absetzung von Verordnungen, bei denen der Arztunterschrift ein „i.V.“ vorangestellt ist. Hier begründen die Kassen die Absetzung mit dem Hinweis, Ärzt:innen müssten eine Heilmittelverordnung grundsätzlich zwingend selbst unterschreiben. Das stimmt so nicht. Worauf Du nun achten solltest, erfährst Du hier:
Themenschwerpunkt 4.2023: Absetzungen? Nicht mit Dir!
© Andres Barrionuevo Lopez,Schmolze und Kühn
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