Aktuelles Beispiel: Absetzungen wegen „i.V.“
Ralf Buchner
Eine besondere Spielart des Absetzungstheaters mancher Krankenkassen ist die Absetzung von Verordnungen, bei denen der Arztunterschrift ein „i.V.“ vorangestellt ist. Hier begründen die Kassen die Absetzung mit dem Hinweis, Ärzt:innen müssten eine Heilmittelverordnung grundsätzlich zwingend selbst unterschreiben. Das stimmt so nicht. Worauf Du nun achten solltest, erfährst Du hier: Bei der Prüfung der Gültigkeit einer Heilmittelverordnung muss von Therapeut:innen gem. der aktuellen…
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