Ausgaben für GKV-Verwaltung wachsen stärker als für Heilmittel
Wo bleibt das Berufsgesetz?
Ende Februar hat Bayerns Gesundheitsminister Holetschek noch einmal Stellung bezogen gegen eine geplante Vollakademisierung in der Physiotherapie. Eine drohende Verschärfung des Fachkräftemangels hat Holetschek ausgemacht für den Fall, dass Lauterbach „künftig allein auf die akademische Ausbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten“ setzt. Tja, in Bayern ist gerade Wahlkampf angesagt, da kann man schon mal Pressestatements raushauen, die mit der Planungsrealität des Bundesgesundheitsministerium so gar nichts zu tun haben. Wir erinnern uns an den Therapiegipfel im November vorigen Jahres. Da hatte Lauterbach zwar über die Akademisierung gesprochen, aber damit eine Teilakademisierung gemeint. Und auf dem Podium hatten dann GKV- und Verbandvertreter sehr unterschiedliche Vorstellungen davon entwickelt, was damit denn wohl gemeint sein könnten.
Auf den ersten offiziellen Entwurf für die Berufsreform der Physiotherapeuten warten wir seit Monaten vergebens, obwohl das doch „in wenigen Wochen“ hätte veröffentlicht werden sollen. Anstatt also einen nicht veröffentlichten Entwurf zu kritisieren, hätte Holescheck ganz richtig darauf hinweisen können, dass der Bundesgesundheitsminister in Verzug ist! Und wenn der Entwurf dann veröffentlich ist, dann können wir endlich auch über die Inhalte diskutieren.
Wartezeit vorbei
Nicht mehr länger warten müssen angehende Physiotherapeutinnen und -therapeuten auf die einmalige Energiepauschale in Höhe von 200 Euro. Alle, die am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung waren, können diese seit dem 15. März beantragen. Stand heute Morgen wurden bereits 644.627 Anträge eingereicht. In 217.645 Fällen wurden sie bereits ausgezahlt.
Ebenfalls nicht mehr länger warten müssen wir auf einen neuen Rahmenvertrag, den die DGUV mit den maßgeblichen Physiotherapieverbänden geschlossen hat. Den Vertrag hat die DGUV nun zusammen mit einem abgestimmten Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht. Allerdings ist das Warten noch nicht ganz vorbei, denn der Rahmenvertrag liegt zwar vor, die Vergütungserhöhung, die es ebenfalls geben soll, ist aber noch nicht ganz in trockenen Tüchern. Für die Preisliste der A-Positionen läuft laut Verbänden noch die Einspruchsfrist der Versicherungsseite.
Und auch auf den Frühling müssen wir nun– hoffentlich – nicht mehr lange warten. Denn am kommenden Montag, dem 20. März 2023 ist der kalendarische Frühlingsanfang, endlich! Hoffentlich verhält sich das Wetter entsprechend und wir sehen den nächsten Schnee erst wieder am Jahresende!
Herzliche Grüße
Euer Ralf Buchner
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