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Berufsgenossenschaften sind schneller als GKV-Spitzenverband

Ab dem 1. April 2023 gilt der neue Rahmenvertrag Physiotherapie für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und – das ist wirklich schnell – der dazu passende Fragen-Antworten-Katalog Physiotherapie (FAK) für die BG ist gleichzeitig mit dem neuen Rahmenvertrag veröffentlicht worden. Auch die ab morgen gültige Preisliste für die A-Positionen liegt seit einigen Tagen vor. Für die Ergotherapeutinnen und -therapeuten gibt es ebenfalls neue Rahmenverträge mit der DGUV, die am 1. April 2023 in Kraft treten. Und auch hier gibt es den passenden Fragen-Antworten-Katalog direkt dazu.

Zur Erinnerung: FAKs werden produziert, um die Details der Vertragsauslegung gemeinsam zwischen den Vertragspartner abzustimmen. Gute FAKs sorgen dafür, dass beide Seiten wissen, wie die Spielregeln der Versorgung und Abrechnung sind. Denn dann gibt es weniger Absetzungen.

Das Gegenteil läuft im GKV-Bereich: Seit nunmehr über vier Monaten gibt es keinen aktuellen FAK Physiotherapie. Kein Wunder, dass der Streit über Absetzungen nicht weniger wird. Mit einer neuen Spielart der Absetzung beschäftigen wir uns in der April-Ausgabe von up: dem Ausstellen einer GKV-Verordnung durch einen Vertretungsarzt. Wie Ihr nachlesen könnt, dürfen Ärzt:innen durchaus „in Vollmacht“, also in i.V. unterschreiben. Aber dabei müssen sie bestimmte Formalitäten einhalten, die Therapeut:innen gar nicht kennen können. Das wäre ein schönes Thema, das im FAK Physiotherapie (und auch allen anderen Fachrichtungen) verbindlich geklärt werden könnte.

Bei der DGUV gibt es schon immer eine besser gelebte Vertragspartnerschaft. Deutlich weniger Absetzungstheater, schnelle, pragmatische Entscheidungen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und der Fokus auf die Situation der Patient:innen machen hier den Unterschied. Oder habt Ihr andere Erfahrungen mit BG-Verordnungen gemacht? Schreibt uns gern Eure Erfahrungen.

Das Thema Absetzungen umfasst natürlich noch viel mehr, als die i.V.-Problematik. Da sind die gerechtfertigten Absetzungen, zu denen es kommt, weil die Verordnung bei der Abrechnung nicht gültig war. Manchmal fehlt die Arztunterschrift oder eine Änderung wurde nicht korrekt durchgeführt. Im aktuellen Schwerpunkt findet Ihr darum Anleitungen rund um den Verordnungscheck und Tipps, wie Ihr den Prozess so in der Praxis etabliert, dass keine ungültige Verordnung mehr durchrutscht. Außerdem haben wir uns dem Thema der ungerechtfertigten Absetzungen gewidmet. Denn erfahrungsgemäß kommt es immer wieder vor, dass Verordnungen gültig sind, Krankenkassen oder deren Abrechnungsdienstleister aber dennoch Kürzungen vornehmen. Das müsst und dürft Ihr nicht hinnehmen. Wie Ihr Widerspruch einlegt, erklären wir Schritt für Schritt. Auch eine Anleitung für ein Widerspruchschreiben haben wir für Euch erstellt. Und wir teilen ein paar besonders skurrile Absetzungsbeispiele aus dem Praxisalltag. Nochmal vielen Dank an alle, die uns hierzu Ihre Beispiele geschickt haben.

Ein kleiner Hinweis für alle Ergotherapeutinnen und- therapeuten: Ab morgen gelten die neuen Preise. Und das ist – trotz des Datums – kein Aprilscherz.

Wie ist das eigentlich bei Euch so? Schickt Ihr morgen jemanden in den April? Würdet Ihr gern, aber es ist Euch noch nicht der passende Aprilscherz eingefallen? Dann habe ich einen Vorschlag: Behauptet doch einfach, dass Spaghetti früher auf Bäumen wuchsen. Den Beleg dafür gibt es in diesem Film der BBC.

Viel Spaß beim Anschauen wünscht

Euer

Ralf Buchner

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