up|unternehmen praxis

Drei Gründe für Absetzungen

Jeder macht Fehler: Ärzte, Krankenkassen und manchmal sogar Heilmittelerbringer
Es gibt klare Regeln dazu, wie eine Verordnung ausgefüllt sein muss, damit sie gültig ist. Diese Vorgaben findest Du in der Heilmittel-Richtlinie (www.heilmittelkatalog.app) in Anlage 3 und noch konkreter in Anlage 3 des jeweiligen Versorgungsvertrags Deiner Berufsgruppe (www.gkv-heilmittel.de). Reichst Du eine Rechnung bei einer Krankenkasse oder ihrem Abrechnungsdienstleister ein, wird geprüft, ob die Verordnung gültig ist. In einigen Fällen setzt die Krankenkasse die eingereichte Verordnung jedoch ab und zahlt die Rechnung nicht. Aber warum?
Themenschwerpunkt 4.2023: Absetzungen? Nicht mit Dir!
© Andres Barrionuevo Lopez
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x