up|unternehmen praxis

Absetzung wegen Duplikat ohne Rechtsgrundlage

Mit Begründung kommt das Geld trotzdem
Die Kaffeetasse kippt über die Heilmittelverordnung, Regentropfen lösen die Tinte auf dem Muster 13 auf, die Verordnung landet aus Versehen im Papiermüll: Es gibt viele Gründe, warum Patient:innen oder eine Praxis bei verordnenden Ärzt:innen eine Verordnungs-Zweitschrift bzw. ein Duplikat anfordern müssen. Leider kürzen Krankenkassen das eingereichte Duplikat mit dem Hinweis, dass die Originalverordnung fehle. Kein Grund zur Absetzung finden wir und erläutern, wie Ihr trotzdem an Euer Geld kommt.
Absetzung wegen Duplikat ohne Rechtsgrundlage
© blackred
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x