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Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweis startet bundesweit

Ab sofort können auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bundesweit einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Damit wird der in Nordrhein-Westfalen gestartete Pilotbetrieb auf alle Bundesländer ausgeweitet, wie die Gematik kürzlich mitteilte. Eine Checkliste für Physiotherapiepraxen steht auf der Website zum Download bereit.

Physiotherapeut:innen erhalten damit Zugriff auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) und können so wichtige Gesundheitsanwendungen für Patientinnen und Patienten nutzen. Möglich wird dieser Zugriff an einem entsprechenden Kartenlesegerät durch den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die Security Module Card Typ B (SMC-B). Als gemeinsame Stelle der Bundesländer ist das eGBR bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen angesiedelt.

Mehr über die Vor- und Nachteile einer Anbindung an die TI zum jetzigen Zeitpunkt erfahrt Ihr im Artikel “Praxischeck TI”.

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„Ob sich die TI-Anbindung für die einzelne Physiotherapie-Praxis lohnt, hängt momentan noch von der individuellen Situation und dem beruflichen Umfeld ab“

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