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DGUV: Seit April gibt es neue Verordnungsvordrucke

Für Versicherte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es seit 1. April neue Verordnungsvordrucke. Ärztinnen und Ärzte können aber die alten Vordrucke noch bis Ende Oktober 2023 nutzen, teilte der Bundesverband selbständiger Therapeuten (IFK) kürzlich mit. Zum 1. April 2023 war ein neuer Rahmenvertrag in Kraft getreten, der für alle Verordnungen gilt, die ab diesem Datum ausgestellt werden.

Für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten entstünden keine Nachteile, wenn sie die Verordnung im Sinne der alten Regelungen durchführen, die bis Ende März 2023 galten, heißt es in der Meldung weiter. Die neue Version des Verordnungsvordrucks wurde jetzt noch einmal angepasst und findet sich auf der IFK-Website. Etwaige Änderungen wie beispielsweise eine Änderung des Behandlungsbeginns können Physiotherapeut:innen – im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt – auf den alten Mustern an einer beliebigen freien Stelle vornehmen – beispielsweise in den Freiräumen der alten Felder 2 und 3.

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