Energiekrise: Insolvenzrecht wird vorübergehend gelockert
Katrin Schwabe-Fleitmann
Mit einer zeitlich begrenzten Änderung im Sanierungs- und Insolvenzrecht will die Bundesregierung Unternehmen in der aktuellen Energiekrise helfen. Die Veränderungen, die Teil des dritten Entlastungspakets sind, sollen im Kern gesunden Unternehmen mehr Planungs- und Bewertungssicherheit geben. Inhaltlich sind in dem neuen „Gesetz zur vorübergehenden Anpassungsanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen“ (SanInsKG) folgende Regelungen vorgesehen: Der…
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