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Nur Selbstabrechner können bei Absetzungen einen Verzugsschaden berechnen

BGB und Rahmenverträge legen Regelungen fest
Eine Krankenkasse setzt eine Verordnung ab und zahlt die Rechnung nicht. Nun könnt Ihr Widerspruch einlegen (siehe Seite 27) und eine Verzugspauschale und Verzugszinsen berechnen. Aber Achtung: Einen Verzugsschaden könnt Ihr nur in Rechnung stellen, wenn Ihr selbst abrechnet. Der Grund dafür sind die rechtlichen Bestimmungen dazu:
Nur Selbstabrechner können bei Absetzungen einen Verzugsschaden berechnen
© travellinglight
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