Urteil: Bundesarbeitsgericht stärkt Anspruch von Frauen auf gleiche Bezahlung
Yvonne Millar
Bei gleichwertiger Arbeit steht Frauen die gleiche Bezahlung zu wie ihren männlichen Kollegen. Mehr Verhandlungsgeschick rechtfertigt dabei keine Gehaltsunterschiede. So hat das Bundesarbeitsgericht jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden (Az.: 8 AZR 450/21). Im vorliegenden Fall hatte eine Außendienstmitarbeiterin geklagt, als sie feststellte, dass ihr männlicher Kollege für die gleiche Arbeit ein deutlich höheres Gehalt erhielt als sie selbst. Die Mitarbeiterin sah sich wegen ihres…
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