Diabetisches Fußsyndrom: Recht auf Zweitmeinung nutzen
Katrin Schwabe-Fleitmann
Seit zwei Jahren haben Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) das Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung, wenn eine Ärztin oder ein Arzt zu einer Amputation rät. Leider werde dieses Angebot immer noch zu selten wahrgenommen, bedauert der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD). Jede Minute in der Erkennung und Behandlung eines diabetischen Fußes zählt. Wichtig ist außerdem eine multiprofessionelle Zusammenarbeit der Fachdisziplinen. Zudem…
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