Zum Hauptinhalt springen
iStock: PeopleImages.com - #1554075

Ergotherapie: „Big Points“ zur Blankoverordnung vereinbart

Katharina Münster Katharina Münster
3 2 Minuten Lesezeit

Stand: 16. Juni 2023. Gestern teilten der Deutsche Verband Ergotherapie (DVE) und der Bundesverband für Ergotherapeut:innen Deutschland (BED) mit, dass sie auf dem Weg zur Blankoverordnung einen großen Schritt nach vorne gemacht haben. Es sind noch einige Punkte zu klären, aber zumindest bei den „Big Points“ konnte bereits eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband erzielt werden. Neben den Diagnosengruppen und der Vergütung gehört dazu auch die Frage der Wirtschaftlichkeitsverantwortung.

Die Vertragspartner haben sich zu vier Themenbereichen geeinigt:

  1. Die Aushandlung der von Beginn an einzubeziehenden Diagnosegruppen
  2. Die pauschalierte Vergütung des mit der Versorgung einhergehenden erhöhten Dokumentationsaufwandes
  3. Die konkreten Stellschrauben eines Ampelsystems zur Vermeidung unverhältnismäßiger Mengenausweitung bezogen auf den einzelnen Versicherten
  4. Die Höhe der Vergütungsabschläge bei Überschreitung der roten Ampel

Zum Start der Blankoverordnung sollen folgende drei Diagnosegruppen mit einbezogen werden:

  • SB1 Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen) (6,11% Verordnungsanteil)
  • PS3 Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen (4,5% Verordnungsanteil)
  • PS4 Dementielle Syndrome (9,26 % Verordnungsanteil)

Weiterhin heißt es, dass

  1. „die im Ampelsystem vereinbarten Behandlungsmengen die Versorgung im gleichen Umfang wie bisher oder besser abbilden und
  2. „dass im Ampelsystem lediglich die in der roten Ampelphase erbrachten Therapieeinheiten mit einem Abschlag in Höhe von 9 % vergütet werden. So kann ein eventueller weiterer Therapiebedarf eines Versicherten dennoch abgebildet und einkalkuliert werden.“

Für die Praxis, aber auch für Patientinnen und Patienten ist ein solches Ampelsystem nicht ganz unproblematisch. Welche Schwierigkeiten damit verbunden sind, erfahrt Ihr hier.

Auf der Website des BED findet Ihr alle bisher vereinbarten Details zur Blankoverordnung.

Deine Meinung ist gefragt

Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.

Sylvia Weniger

Da kann man nur den Kpof schütteln. Wenn der Theraoeut dem Patienten behandeln möchte, muß er finanzielle Einbußen hinnehmen. Gehts noch?

Antworten

Sonja Schubert

Wir haben nicht nur ein Fachkräftemangel in Zukunft in unseren tollen Therapeutenberufen, sondern mit den Big Points auch als Selbständige und Freiberufler wenige, die sich dafür zur Verfügung stellen werden oder sogar überlegen in andere Berufsfelder abzuwandern. Fühlt sich regelrecht als Bestrafung für mehr Verantwortung an!

Antworten

Jeannette Päch

Dieses Ampelsystem ist ungerecht und schlicht nicht notwendig! Ich habe in meinen drei Praxen monatelange Wartelisten, es gibt zu wenige Therapeuten, eine Mengenausweitung der Verordnungen ist undenkbar, wir können ja nicht mal jetzt den Behandlungsbedarf decken! Ich denke die Grundidee in unserer Arbeit flexibler zu sein und unsere Patienten Bedarfsgerecht zu behandeln ist mit diesem System vom Tisch und nur die GKV profitiert hiervon auf unsere Kosten!!! Wir haben eine Praxis in welcher wir fast ausschließlich schwerstmehrfach behinderte Kinder behandeln, da wir wären dann durchgehen im roten Bereich! Es muss eine bessere Lösung geben! Es kann nicht zu Lasten der Patienten gehen! Wenn es nicht anders geht bin ich für einen deutschlandweiten Streik, die Verbände verhandeln hier definitiv nicht in unserem Interesse!

Antworten

Kommentar schreiben