Diensträder haben steuerliche Vorteile
Katrin Schwabe-Fleitmann
Diensträder werden immer attraktiver – vor allem in Großstädten. Sie fördern die Gesundheit, schonen die Umwelt und den Geldbeutel. Darum stellen viele Praxen ihren Beschäftigten immer öfter einen Drahtesel zur Verfügung – das hat auch steuerliche Vorteile. Seit 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstauto steuerlich gleichgestellt („Dienstwagenprivileg“). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein betriebliches Rad erhalten, brauchen die…
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2 Kommentare
Gabriele Beck
Kann ich auch für mich ein Dienstrad steuerlich absetzen.
Yvonne Millar
Hallo Gabriele,
ja, das kannst Du. In der August-Ausgabe der up werden wir über eine Podologin berichten, die Ihr E-Bike u. a. für Hausbesuche nutzt.
Viele Grüße
Yvonne