Beihilfebeträge sind keine Preisliste
Katharina Münster
Für Eure Praxis sind Beihilfepatientinnen und -patienten ähnlich zu behandeln, wie Privatversicherte. Das sehen Eure Beihilfepatient:innen jedoch oft anders und wollen mit Euch diskutieren, wenn sie feststellen, dass Beihilfestelle bzw. PKV die Rechnung nicht voll erstatten. Lasst Euch auf diese Diskussionen nicht ein. Eure Preise müssen höher sein als die beihilfefähigen Höchstbeträge. 1. Die beihilfefähigen Höchstbeträge sind keine Preisliste für Therapiepraxen Viele Praxen orientieren sich…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
20.03.2026
Blanko-VO als Blanko-Scheck?
Knapp eine Milliarde Euro hat die GKV 2025 für Behandlungen ausgegeben, die auf Basis von Verordnung...
13.03.2026
Kennzahlen: Die Befundung Eurer Praxis
„In God we trust, all others must bring data.“ Übersetzt heißt das: Wir glauben an Gott, alle andere...
11.03.2026
Die Stellschrauben für höhere Umsätze
Ihr habt Eure Kennzahlen erfasst und stellt fest, dass eine Zahl nicht im Optimalbereich liegt. Das ...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.