Heilmittel-Richtlinie und Versorgungsverträge geben den Rahmen für Therapieberichte vor
Yvonne Millar
Die Heilmittel-Richtlinie regelt, dass Ärztinnen und Ärzte Therapieberichte über die Heilmittelverordnung (VO) anfordern können (vgl. § 16 Abs. 7). Die Versorgungsverträge regeln die Details – oder in manchen Fällen auch nicht. Welche Vorgaben für Eure Berufsgruppe gelten, haben wir hier kurz für Euch zusammengefasst.Die Versorgungsverträge enthalten für Logopädinnen und Logopäden sehr detaillierte Vorgaben zu den Therapieberichten. Für die Ergo- und Physiotherapie gibt es hingegen nur wenige…
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