Zum 1. November 2023 gibt es zwei neue GKV-Leistungen in der Podologie. „Eine entsprechende Änderungsvereinbarung zum Vertrag über podologische Leistungen hat das Unterschriftsverfahren zwischen den maßgeblichen Podologieverbänden und dem GKV Spitzenverband durchlaufen“, heißt es in Pressemitteilungen des Bundesverbands für Podologie sowie des Deutschen Verbands für Podologie.
Bei den neuen Positionen handelt es sich zum einen um die Eingangsbefundung für die Diagnosegruppen DF, NF und QF und zum anderen um die Therapieberichte für die Daignosegruppe UI 2. Weitere Informationen findet Ihr hier.
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