Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Förderrichtlinien für energetisch höhenverstellbare Therapieliegen angepasst und damit für Praxen noch attraktiver gemacht.
Zwar beträgt die maximale Förderhöhe auch weiterhin 500 Euro und darf pro Unternehmen nur einmal im Förderzeitraum in Anspruch genommen werden. Neu ist aber, dass der Höchstbetrag auch für eine einzige nachgerüstete oder neu angeschaffte Liege beantragt werden kann, heißt es in einer Mitteilung der BGW. Ebenfalls möglich ist auch eine Kombination von mehreren Nachrüstungen bis zur Ausschöpfung der maximalen Förderhöhe.
Um eine Förderung zu erhalten, muss die Sicherheitstechnik der nachgerüsteten Therapieliege laut BGW über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen. In einer Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung listet die BGW Beispiele auf, welche Maßnahmen förderfähig sind und welche nicht. Alle weiteren Informationen zur Förderung gibt es auf der BGW-Website.
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