Selbstverwaltung im Kontext der GKV: Heilmittelerbringer gehören in den G-BA
Yvonne Millar
Die Organisation des Gesundheitswesens in Deutschland unterscheidet sich von dem in anderen Ländern durch ein besonderes Prinzip: die Selbstverwaltung. Während in anderen Ländern staatliche Behörden die gesundheitliche Versorgung regeln, organisieren sich die Träger des Gesundheitswesens in Deutschland selbst. Der Staat gibt – mal mehr mal weniger – die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür vor. Oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Hier wird…
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