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iStock: Anna Semenchenko

Ergotherapie: Blankoverordnung auch für PBeaKK-Versicherte

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 1 Minuten Lesezeit

Seit dem 1. April 2024 können Ärzte:innen GKV-Versicherten eine Blankoverordnung für Heilmittel im Bereich der Ergotherapie für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 ausstellen. Auch Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) profitieren davon. Wie bei der Blankoverordnung für GKV-Versicherte gilt auch hier, dass Ärzt:innen in medizinisch begründeten Fällen von der Ausstellung einer Blankoverordnung absehen können.

Auf ihrer Website fasst die PBeaKK kurz die wichtigsten Punkte zur Blanko-VO zusammen:

  • Auf der Verordnung gibt es keine näheren Angaben zur Menge und Frequenz der Behandlung.
  • Die Ergotherapeuten treffen nach Beurteilung die Entscheidung zur notwendigen Behandlung.
  • Die Blankoverordnung ist maximal 16 Wochen ab dem Verordnungsdatum gü
  • Eine Unterbrechung der Behandlung führt nicht zu einer Verlängerung der Gültigkeit der Verordnung.
Tipp: Alle wichtigen Informationen rund um die Blankoverordnung, das korrekte Ausstellen der Blanko-VO, die Regelungen zur Wirtschaftlichkeit und vieles mehr, findet Ihr in unserem Themenschwerpunkt Blankoverordnung.

 

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