Ihr eröffnet eine Praxis, baut Euch einen Patientenstamm auf, stellt Mitarbeiter:innen ein und seid mit Herzblut Praxisinhaberin oder -inhaber. Die Praxis läuft gut und fährt Gewinne ein, es könnte nicht schöner sein. Und dann reicht Eure Ehepartnerin oder Euer Ehepartner die Scheidung ein. Was bedeutet das für Eure Praxis? Gibt es einen Ehevertrag, der eine solche Situation regelt? Und was ist, wenn Ihr plötzlich versterbt. Ist bei Euch klar, wer die Praxis erbt und die Nachfolge gegebenenfalls antritt? Im Themenschwerpunkt 1.2024 „Für den Notfall vorbereitet – wenn die Praxisinhaberin plötzlich ausfällt“ (www.up-aktuell.de/notfall-handbuch) haben wir Euch schon einmal gezeigt, wie Ihr ein Notfall-Handbuch für die Praxis anlegt. In diesem Schwerpunkt geht es nun konkreter darum, welche Dokumente Ihr benötigt, um Euch selbst, die Praxis und auch Eure Erben abzusichern.
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