Heilmittel-Richtlinie: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf wird ergänzt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner gestrigen Sitzung die Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf beschlossen. Die Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie wird im Abschnitt „Störungen der Atmung“ um die zwei Diagnosen „J84.10 Sonstige interstitielle Lungenkrankheiten mit Fibrose“ und „J84.80 Sonstige näher bezeichnete interstitielle Lungenkrankheiten“ erweitert.

Die Änderung soll nach der Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Ab dann kann Physiotherapie bei den beiden ICD-10-Codes jeweils für die Diagnosegruppe „AT“ extrabudgetär verordnet werden.
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