Auftragsdatenverarbeitung: Die Verantwortung bleibt bei der Praxis
Nicht immer können alle personenbezogenen Daten Eurer Patientinnen und Patienten ausschließlich in der Praxis verbleiben und dort verarbeitet werden. Gebt Ihr Informationen zum Beispiel für die Abrechnung an ein Abrechnungszentrum weiter, endet damit jedoch nicht Eure Verantwortung für den Datenschutz. Denn Ihr beauftragt den Dienstleiter mit der Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten. Achtet darum sorgfältig darauf, wen Ihr dafür auswählt und kontrolliert auch in der weiteren Zusammenarbeit, dass mit den personenbezogenen Informationen datenschutzgerecht umgegangen wird.
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