Recht auf Vergessenwerden
Yvonne Millar
Zum Datenschutz gehört es, Daten vor dem Zugriff Unbefugter und auch vor der (un)absichtlichen Vernichtung zu schützen. Es gilt aber auch der Grundsatz: so viele Daten wie nötig, so wenig wie möglich. Entsprechend müsst Ihr auch darauf achten, Informationen, die Ihr nicht mehr benötigt und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, zu löschen. Die Unterlagen eines Bewerbers, der sich vor drei Jahren vorgestellt hat, die Belege für die Kosten einer Fortbildung aus 2009, Patientenakten aus dem…
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