In Deutschland werden jährlich etwa 240.000 Hüftgelenks-Operationen vorgenommen. Seit dem 1. Juli 2024 können nun Patientinnen und Patienten, die vor einer Hüftgelenk-OP stehen, eine zweite ärztliche Meinung einholen und mit den Kassen abrechnen. Dieser Anspruch besteht dann, wenn der Einsatz einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk, ein Wechsel oder auch eine Entfernung des künstlichen Hüftgelenks empfohlen wird, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Die Neuregelung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Änderung der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) im November 2023 beschlossen. In dieser Richtlinie sind sowohl die Eingriffe, für die ein solcher Anspruch besteht, aufgelistet sowie die Anforderungen, die Zweitmeiner:innen hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.
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