Lohnsteuerpauschale auch bei Betriebsfeiern für einen kleinen Kreis
Katrin Schwabe-Fleitmann
Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) galten als Betriebsveranstaltungen nur solche, die allen Betriebsangehörigen offenstehen. Nun rückt der BFH aufgrund einer geänderten Gesetzeslage hiervon ab. Eine Lohnsteuerpauschale von 25 Prozent sei auch dann zulässig, wenn eine Betriebsfeier nur einem kleinen Kreis offenstehe (Az.: VI R 5-22). Im vorliegenden Fall hatte eine Firma 2015 zwei Weihnachtsfeiern veranstaltet, zu denen nur ausgewählte Mitarbeiter:innen aus dem…
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