up|unternehmen praxis

Ein Sitz im G-BA nützt nichts, wenn es keine Strukturen gibt, die in den G-BA hineinarbeiten können

Ein Gespräch mit Christine Vogler, Pflegepädagogin, Geschäftsführerin des Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe und Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) soll die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland verbessern. Darum sieht der im Mai vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf u. a. stärkere Beteiligungsrechte für Hebammen und beruflich Pflegende im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. Nicht erwähnt werden leider die Heilmittelerbringer:innen. Dabei legt der G-BA auch hier Richtlinien fest, die den Berufsalltag und die Versorgung der Patientinnen und Patienten wesentlich beeinflussen. up-Herausgeber Ralf Buchner hat mit der Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, darüber gesprochen, was sich die Pflege von mehr Beteiligung verspricht und wie dies in der Praxis aussehen könnte.
Ein Sitz im G-BA nützt nichts, wenn es keine Strukturen gibt, die in den G-BA hineinarbeiten können
© Christine Vogler
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
neueste
älteste meiste Bewertungen
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x