Ein Sitz im G-BA nützt nichts, wenn es keine Strukturen gibt, die in den G-BA hineinarbeiten können
Ein Gespräch mit Christine Vogler, Pflegepädagogin, Geschäftsführerin des Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe und Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) soll die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland verbessern. Darum sieht der im Mai vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf u. a. stärkere Beteiligungsrechte für Hebammen und beruflich Pflegende im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. Nicht erwähnt werden leider die Heilmittelerbringer:innen. Dabei legt der G-BA auch hier Richtlinien fest, die den Berufsalltag und die Versorgung der Patientinnen und Patienten wesentlich beeinflussen. up-Herausgeber Ralf Buchner hat mit der Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, darüber gesprochen, was sich die Pflege von mehr Beteiligung verspricht und wie dies in der Praxis aussehen könnte.
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