Ein Sitz im G-BA nützt nichts, wenn es keine Strukturen gibt, die in den G-BA hineinarbeiten können
Yvonne Millar
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) soll die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland verbessern. Darum sieht der im Mai vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf u. a. stärkere Beteiligungsrechte für Hebammen und beruflich Pflegende im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. Nicht erwähnt werden leider die Heilmittelerbringer:innen. Dabei legt der G-BA auch hier Richtlinien fest, die den Berufsalltag und die Versorgung der Patientinnen und Patienten…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
20.03.2026
Kommentar zum Heilmittel-Fachtag 2026: Warum die Heilmittel-Richtlinie die Versorgung nicht steuert
Am 18. März 2026 lud der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) zum Heilmittel-Fachtag nach Berlin ein. ...
20.03.2026
Heilmittel-Fachtag 2026: Gute Reform – aber an der Realität vorbei gesteuert
Am 18. März 2026 lud der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) zum Heilmittel-Fachtag nach Berlin ein. ...
17.03.2026
Die Politik ist bereit für die Kammer – seid Ihr es auch?
Ein Gespräch mit up-Herausgeber Ralf Buchner und Michael Austrup, Diplom-Physiotherapeut und Vorstan...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.