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Beispiele zur Therapieplanung einer Blankoverordnung

Wir wollen Euch nun einmal anhand verschiedener Beispiele zeigen, wie so eine Therapieplanung aussehen kann, wenn Ihr KG oder KG-Gerät anbietet, welche Auswirkungen es auf die Therapiezeit, aber auch die Minutenpreise hat es, wenn Ihr statt Einzelbehandlungen KG über 16 Wochen Doppelbehandlungen anbietet und warum Praxen überdurchschnittlich von der Blanko-VO profitieren, wenn sie ihre Patient:innen mit KG-Gerät behandeln können. Wir werfen einen Blick auf die Zahlen.
Beispiele zur Therapieplanung einer Blankoverordnung
© iStock: Rosifan19-1218065318

Bei unserer Therapieplanung gehen wir immer von den vollen 16 Wochen aus. Denn in dieser Zeit habt Ihr die volle Verantwortung für Eure Patient:innen. Selbst wenn ein Patient nach neun Wochen vielleicht beschwerdefrei ist, Ihr die Therapie beendet und die Blanko-VO abrechnet, kann es sein, dass er zwei Wochen später wieder mit den gleichen Beschwerden in der Praxis steht. Dann müsst Ihr die Blankoverordnung mit dem Formular „Wiederaufnahme einer Blankoverordnung“ weiterführen – egal, ob Ihr schon am Ende der grünen Phase angekommen seid oder nicht. Aber keine Sorge, wie Ihr unten sehen könnt, sind die Minutenpreise trotz der möglichen Abschläge in der Regel immer noch höher als bei einer 6er-Verordnung KG.

Hinweis: Regresse, wie bei den Ärzt:innen, müsst Ihr nicht fürchten. Die gibt es in Bezug auf die Blanko- verordnung nicht. Dafür wurde die rote Ampelphase geschaffen. Mit den Abschlägen von neun Prozent ist alles abgegolten.

Praxis 1| keine Zertifikatsleistungen, nur KG

Eure Praxis hat keine Zertifikate in MT und KG-Gerät. Nun kommt eine Patientin mit einer Blanko-VO Schulter in die Praxis. Ihr könnt laut Heilmittelkatalog ohne entsprechende Zertifikatsleistungen, bestimmte Fortbildungen und extra Ausstattung folgende vorrangige Heilmittel bei der Patientin durchführen:

  • KG (auch als Gruppe)
  • KG im Bewegungsbad (auch als Gruppe)
  • Übungsbehandlung (auch als Gruppe)
  • KMT
  • SM
  • PM
  • BGM

Dazu kommen als ergänzende Heilmittel Wärme- und Kältetherapie.

Tipp: Einen Überblick über die Heilmittel, die Ihr für die Diagnosegruppe EX auswählen könnt, findet Ihr im aktualisierten Heilmittelkatalog, den Ihr bereits jetzt vorbestellen könnt: www.up-aktuell.de/hmk-neu

Ausgangslage: Patientin hat eine Blanko-VO, die 16 Wochen gültig ist, mit einer Diagnose, die in der grünen Phase 18 Behandlungseinheiten vorrangiger Heilmittel und sechs Behandlungseinheiten ergänzender Heilmittel erlaubt. Die Praxis arbeitet im 20- Minuten-Takt.

Es gilt eine Mehraufwandspauschale je Blanko-VO von 55 Euro.

Beim ersten Termin in Woche 1 erhält die Patientin eine Diagnostik sowie eine Doppelbehandlung KG. Diesen Diagnostik-Termin solltet Ihr immer für 60 Minuten ansetzen. Das geht so: Ihr plant 20 Minuten für die Diagnostik und anschließend eine Doppelbehandlung KG von 40 Minuten ein. Im weiteren Verlauf der Behandlung erhält die Patientin einmal pro Woche eine Einzelbehandlung KG von 20 Minuten.

In Woche 13 plant Ihr eine Bedarfsdiagnostik mit anschließender Doppelbehandlung KG ein, sodass auch dieser Termin wieder 60 Minuten dauert.

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Hinweis: Ihr seht, wir haben auch sechsmal Kältetherapie als ergänzende Heilmittel eingeplant. In unserer Tabelle wird sie extra aufgeführt und in die Behandlungszeit am Patienten einbezogen. Ihr könnt diese jedoch auch in die Behandlungszeit von 20 Minuten einfließen lassen oder die Patientin führt diese vor dem eigentlichen Termin eigenständig durch. So stellt Ihr sicher, dass Ihr Eure Terminplanung von 20-Minuten-Takten einhalten könnt.

up|unternehmen praxisAuf den ersten Blick sehen wir, dass Euer Minuten- preis bei einer Blankoverordnung Einzelbehandlung KG höher ist als bei einer normalen 6er-Verordnung KG im 20-Minuten-Takt (1,39 Euro). Das liegt daran, dass Ihr für die Blanko-VO eine Mehraufwandspauschale erhaltet und zwei Diagnostiken abrechnen könnt, die besser vergütet werden als eine Behandlungseinheit KG.

Doppelbehandlungen KG

Nun benötigt die Patientin eine intensivere Therapie. Ihr geht in Eurem Therapieplan also von einer Doppelbehandlung in der Woche aus. Das wären 40 Minuten KG pro Woche anstatt 20 Minuten, wie im vorherigen Beispiel. Wir können sehen, dass Ihr ab Woche 10 in die rote Ampelphase kommt und am Ende 32 Behandlungseinheiten erbracht habt. Sprich: Alle Behandlungseinheiten KG ab Woche 10 werden mit 9 Prozent weniger vergütet.

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up|unternehmen praxisZum Vergleich: Der Minutenpreis bei 20 Minuten KG bei normalen Verordnungen liegt bei 1,39 Euro. Vergleichen wir den Minutenpreis mit KG bei Blankover- ordnung in der grünen Phase, seht Ihr, dass aufgrund der Abschläge ab Woche 10 der Minutenpreis in diesem Beispiel um 10 Cent pro Minute gesunken ist, wenn Ihr mit KG weit in die rote Phase kommt. Ihr könnt Eure Minutenpreise jedoch erhöhen, wenn Ihr Eure Doppelbehandlungen in 30 Minuten taktet. Wir haben das für Euch einmal ausgerechnet:

Um die Wirtschaftlichkeit Eurer Praxis zu gewährleisten, könnt Ihr bei Blankoverordnungen bei KG-, aber natürlich auch MT-Behandlungen einen Termin immer als Doppelbehandlung durchführen. Diesen setzt Ihr dann aber nicht für 40 Minuten, sondern 30 Minuten (2 x 15 Minuten) an. Achtet dabei darauf, dass Ihr Euch Euren Terminkalender nicht zerschießt, indem am Ende Lücken von 10 Minuten entstehen.

Ihr seht, beim ersten Termin sind wir wieder von 60 Minuten für die physiotherapeutische Diagnostik inklusive einer Doppelbehandlung KG ausgegangen – hier die Doppelbehandlung mit 40 Minuten. Im folgenden Verlauf erhält die Patientin einmal die Woche eine Doppelbehandlung KG mit 30 Minuten. Ihr kommt so auch bei diesem Therapieplan in die rote Phase.

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Aber: Mit der kürzeren Taktung von 30 Minuten für die Doppelbehandlungen erhöht Ihr Euren Minutenpreis trotz der Abschläge von 9 Prozent im Vergleich zu einer Doppelbehandlung von 40 Minuten.

up|unternehmen praxisDer Minutenpreis steigt von 1,46 Euro auf 1,89 Euro, wenn Ihr für eine Doppelbehandlung KG 30 Minuten statt 40 Minuten einplant. Das sind 43 Cent mehr je Minute, und das, obwohl Ihr in beiden Varianten die gleiche Anzahl an Behandlungseinheiten in der roten Phase erbracht habt – 32 Behandlungseinheiten.

Schauen wir uns jetzt an, wie eine Therapieplanung mit KG-Gerät aussehen kann.

Praxis 2 | MT-Zertifikat und KG-Gerät-Zulassung

Du hast eine Physiotherapie-Praxis mit einem Geräteraum. In Deiner Praxis könnt Ihr alle Zertifikatsleistungen anbieten, auch KG-Gerät. Nun kommt eine Patientin mit einer Blanko-VO Schulter in Deine Praxis. Ihr könnt laut Heilmittelkatalog folgende vorrangige Heilmittel bei der Patientin durchführen:

  • KG (auch als Gruppe)
  • KG im Bewegungsbad (auch als Gruppe)
  • KG-Gerät
  • MT
  • Übungsbehandlung (auch als Gruppe)
  • KMT
  • SM
  • PM
  • BGM

Dazu kommen als ergänzende Heilmittel Wärme- und Kältetherapie.

Ausgangslage: Patientin hat eine Blanko-VO, die 16 Wochen gültig ist mit einer Diagnose, die in der grünen Phase 18 Behandlungseinheiten vorrangiger Heilmittel und sechs Behandlungseinheiten ergänzender Heilmittel erlaubt.

Es gilt eine Mehraufwandspauschale je Blanko-VO von 55 Euro.

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Auch in diesem Plan steigen wir mit einem 60-Minuten-Termin ein. Die Patientin erhält eine Diagnostik sowie eine Doppelbehandlung MT. Auch beim zweiten Termin führt Ihr noch einmal eine Doppelbehandlung MT durch, bevor die Patientin mit KG-Gerät als parallele Einzelbehandlung mit drei Patienten startet. Sie erhält zudem eine intensive Therapie mit zwei Terminen pro Woche.

In Woche 13 führt Ihr eine Befunddiagnostik sowie eine Doppelbehandlung MT durch. Ihr seht: Auch in diesem Beispiel kommt Ihr ab Woche 10 in die rote Phase. Aber: Werfen wir nun einen Blick auf die Vergütung, die Minutenpreise und auch auf die Behandlungszeit der Patientin, so sehen wir große Differenzen zu den vorherigen KG-Behandlungen – und zwar auf allen Ebenen.

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Die Minutenpreise sind trotz der Abschläge ab Woche 10 deutlich höher, die Umsätze sowie die Behand- lungszeit, die die Patientin erhält, ebenfalls. Praxen, die eine KG-Gerät-Zulassung haben, profitieren von der Blankoverordnung Physiotherapie am stärksten, und auch die Patient:innen, die dort, im Vergleich zu anderen Praxen, deutlich mehr Therapie in den gleichen 16 Wochen erhalten.

Fazit: Manche Praxen profitieren von der Blanko-VO mehr als andere – und auch Patienten erhalten unterschiedlich viel Behandlungszeit

Anhand unserer fiktiven Beispiele können wir schon sehen, dass Praxen mit KG-Gerät und Zertifikatspositionen von der Flexibilität, die die Blanko-VO bieten soll, stärker profitieren als Praxen, die nur KG anbieten. Weiterhin unterscheiden sich der Umsatz und die Minutenpreise zwischen KG und KG-Gerät sehr stark. Das ist nicht neu, aber bei Blankoverordnungen wird dieser Unterschied noch deutlicher und die finanzielle Spanne größer.

In unseren Beispielen hat die Praxis, die nur KG anbietet, Minutenpreise von 1,56 Euro bei Einzelbehandlungen und 1,46 Euro bei Doppelbehandlungen erzielt – das ist beides noch mehr als der Minuten- preis von 1,39 Euro bei normalen 6er-Verordnungen, aber mit 2,45 Euro pro Minute liegt der Minutenpreis von KG-Gerät einen Euro über dem von KG. Das liegt daran, dass es in der Physiotherapie keine einheitlichen Preise für die einzelnen Leistungen gibt. In der Ergotherapie haben die Vertragspartner auf die Blanko-VO reagiert und für alle Leistungen einheitliche Preise geschaffen.

Auch die Patient:innen, die mit einer Blankoverordnung in eine Praxis mit entsprechenden Zertifikatsleistungen und KG-Gerät kommen, profitieren davon. Erhält eine Patientin einmal die Woche eine Doppelbehandlung KG (30 Minuten), kommt sie bei der gleichen Anzahl an Behandlungseinheiten auf eine Behandlungszeit von knapp über neun Stunden in den 16 Wochen. In den gleichen 32 Behandlungseinheiten kann eine Patientin mit KG-Gerät zweimal die Woche KG-Gerät erhalten und wird so fast 29 Stunden behandelt. Das sind 20 Stunden mehr je Blankoverordnung.

Hinweis: Ihr habt noch Fragen zur Blankoverordnung, seid unsicher, wie Ihr Therapiepläne über die 16 Wochen erstellen sollt, oder seid einfach interessiert? Dann schaut unter www.up-aktuell.de/webinar-blanko vorbei. Dort findet Ihr die nächsten Webinare zum Thema „Blankoverordnung in der Physiotherapiepraxis umsetzen“.

Und wenn Ihr erfahren möchtet, wir Ihr Eure Praxis wirtschaftlich noch erfolgreicher macht, kommt zu unserem Praxisforum „Mehr Geld mit der Praxis verdienen“ am 15. November 2024 ab 9 Uhr. Hier findet Ihr mehr Informationen: www.up-aktuell.de/pf-geld

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