Herzlichen Glückwunsch zur Blankoverordnung Schulter, liebe Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Ab dem 1. November 2024 können Ärzt:innen für 114 Diagnosen der Diagnosegruppe EX eine Blankoverordnung ausstellen. Alle wichtigen Regelungen findet Ihr im Vertrag nach § 125a SGB V. Die Blankoverordnung bedeutet für Euch eine ganz neue Herangehensweise bei der Behandlung mit einer besonderen Verantwortung für Eure Patient:innen. Kommt eine Patientin mit einer Blanko-VO in Eure Praxis, entscheidet Ihr in den folgenden 16 Wochen über die Behandlung der Patientin. Denn Ärzt:innen stellen nur noch die Diagnose und Ihr wählt dann die passenden Heilmittel (laut Heilmittelkatalog), Dauer und Frequenz der Behandlung aus. In diesem Themenschwerpunkt gehen wir mit Euch den Vertrag einmal durch, zeigen Euch, wie Ihr eine Blanko-VO erfolgreich in Eurer Praxis umsetzt – wirtschaftlich und patientenorientiert. Wichtig ist: Habt keine Angst vor der Blankoverordnung, freut Euch darauf, denn sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung eigenverantwortliches Arbeiten.
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Themenschwerpunkt 10.2024: Blankoverordnung Physiotherapie, so geht ́s
Katharina Münster
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