BMF: Falsche Umsatzsteuer in Rechnungen an Endverbraucher
Katrin Schwabe-Fleitmann
Erfreuliche Nachrichten für Unternehmerinnen und Unternehmer: Die in einer Rechnung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer wird nicht mehr in allen Fällen der Finanzverwaltung geschuldet. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor. Die Finanzverwaltung weicht damit vom Grundsatz des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ab. Nach § 14c des UStG schuldet jeder, der Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, diese gegenüber dem Finanzamt. Hat er einen zu hohen Umsatzsteuerbetrag…
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