„Die Medizinproduktebetreiberverordnung gilt unabhängig von den GKV-Verträgen“
Ein Gespräch mit Michael Faßbender
Wer zur Behandlung in der Praxis Geräte nutzt, muss sich an strenge Vorgaben halten. Dazu gehört auch die EU-Verordnung Medizinprodukte. Im Mai 2024 ist eine Übergangsfrist für die Hersteller von Medizinprodukten abgelaufen. Was das für Euch als Praxisinhaber:innen bedeutet und worauf Ihr generell in Bezug auf Medizinprodukte achten solltet, erklärt Michael Faßbender Vertriebsleiter der PHYSIOMEDGROUP im Gespräch mit Ralf Buchner.

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