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„Die Medizinproduktebetreiberverordnung gilt unabhängig von den GKV-Verträgen“
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Wer zur Behandlung in der Praxis Geräte nutzt, muss sich an strenge Vorgaben halten. Dazu gehört auch die EU-Verordnung Medizinprodukte. Im Mai 2024 ist eine Übergangsfrist für die Hersteller von Medizinprodukten abgelaufen. Was das für Euch als Praxisinhaber:innen bedeutet und worauf Ihr generell in Bezug auf Medizinprodukte achten solltet, erklärt Michael Faßbender Vertriebsleiter der PHYSIOMEDGROUP im Gespräch mit Ralf Buchner. Michael, Du bist Vertriebsleiter der Physiomed Elektromedizin AG…
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