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E-Rechnung – Alles halb so wild

In letzter Zeit haben uns immer wieder Fragen zum Thema E-Rechnungen erreicht. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber machen sich Sorgen über den Start der E-Rechnung am 1. Januar 2025. Dafür gibt es aber gar keinen Grund.
Ermahnung vs. Abmahnung
© fizkes

Also, keine Panik! Erstens gelten die Regelungen zur E-Rechnung nur im Business-to-Business-Bereich (B2B), also zwischen Unternehmen. An Privatrechnungen, die Ihr Euren Privatpatientinnen und -patienten ausstellt, ändert sich durch den Startschuss der E-Rechnungen also überhaupt nichts. Zweitens müssen die meisten von Euch vor dem 1. Januar 2028 überhaupt keine Rechnungen als E-Rechnung verschicken. Es bleibt also noch genug Zeit für die Vorbereitung.

Themen-Webcast zur E-Rechnung

Alles, was Ihr als Praxisinhaber:innen zur E-Rechnung wissen müsst, erfahrt Ihr am 27. November 2024 um 19 Uhr in einem up-webcast speziell zu diesem Thema. Hier könnt Ihr Euch dazu anmelden.

Tipp: Auch beim Praxisforum für Rezeptionsfachkräfte am 6. Dezember 2024 werden wir uns natürlich ganz praxisnah mit dem Thema E-Rechnung beschäftigen. Weitere Infos findet Ihr hier. Bis zum 4. November könnt Ihr Euch noch den Frühbucher-Preis sichern.

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Uta Müller
07.02.2025 9:36

Muss man ein neues Abo abschliessen um den Mitschnitt up… Weiterlesen »

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