E-Rechnung – Alles halb so wild

Also, keine Panik! Erstens gelten die Regelungen zur E-Rechnung nur im Business-to-Business-Bereich (B2B), also zwischen Unternehmen. An Privatrechnungen, die Ihr Euren Privatpatientinnen und -patienten ausstellt, ändert sich durch den Startschuss der E-Rechnungen also überhaupt nichts. Zweitens müssen die meisten von Euch vor dem 1. Januar 2028 überhaupt keine Rechnungen als E-Rechnung verschicken. Es bleibt also noch genug Zeit für die Vorbereitung.
Themen-Webcast zur E-Rechnung
Alles, was Ihr als Praxisinhaber:innen zur E-Rechnung wissen müsst, erfahrt Ihr am 27. November 2024 um 19 Uhr in einem up-webcast speziell zu diesem Thema. Hier könnt Ihr Euch dazu anmelden.
Tipp: Auch beim Praxisforum für Rezeptionsfachkräfte am 6. Dezember 2024 werden wir uns natürlich ganz praxisnah mit dem Thema E-Rechnung beschäftigen. Weitere Infos findet Ihr hier. Bis zum 4. November könnt Ihr Euch noch den Frühbucher-Preis sichern.
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Hallo Uta, die Mitschnitte des up-webcasts kannst Du Dir in… Weiterlesen »