Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten seit dem 1. April 2024
Für Paare und Alleinerziehende wird die Einkommensobergrenze gestaffelt abgesenkt – für Geburten seit April 2024 zunächst auf 200.000, ab April 2025 dann auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Für Eltern, deren Kind bis einschließlich 31.März 2024 geboren wurde, gilt die bisherige Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.
Außerdem gibt es Neuregelungen bei den Partnermonaten. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch für maximal einen Monat statt bisher zwei und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Die Neuregelung betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Das Basiselterngeld beträgt nach wie vor 65 Prozent des bisherigen Nettogehalts, mindestens 300 und maximal 1.800 Euro pro Monat.
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