Ärzte möchten digital kommunizieren
Stark papiergebunden bleibt hingegen der Austausch zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern. Entsprechend fordert die KBV, dass der stationäre Sektor bei der Digitalisierung nachziehen müsse. Denn die Ärzt:innen sehen einen hohen Nutzen im digitalen Entlassbrief.
Einfacher mit Ärzten kommunizieren
Diesen Nutzen würden Ärzt:innen sicher auch in Therapieberichten sehen, die sie auf elektronischem Weg erreichen. Oder bei Änderungen von Verordnungen, die sie vornehmen müssen. Doch wie wir wissen, kann man aus Datenschutzgründen eben nicht einfach mal eben sensible Patientendaten per E-Mail versenden. Hier kommt die Telematikinfrastruktur mit ihrem sicheren E-Mail-Dienst KIM ins Spiel, der genau diese einfache Art der Kommunikation ermöglicht. Anfang 2025 werden wir uns in der Printausgabe der up ausführlich mit dem Thema beschäftigen, auch Ihr scheint Euch vermehrt die Frage zu stellen, wie und wann Ihr von der Telematikinfrastruktur profitieren könnt. Das zeigen zumindest die Teilnehmerzahlen etwa am TI-Infoabend für Einsteiger in dieser Woche. Darum hier kurz ein Save the Date: Der nächste TI-Infoabend mit Updates rund um TI und Praxisdigitalisierung findet am 2. Dezember 2024 um 19 Uhr statt. Und wenn Ihr den Kalender gerade gezückt habt, direkt auch nochmal der Hinweis auf ein weiteres Thema aus dem Themenfeld der Praxisdigitalisierung: Am kommenden Mittwoch, den 27. November findet um 19 Uhr unser up-webcast zum Thema E-Rechnung statt. Hier könnt Ihr Euch jetzt dazu anmelden.
Neue Gefahrtarife und Beitragsbemessungsgrenzen
Die E-Rechnung startet übrigens am 1. Januar 2025. Ab dann gelten auch die neuen Gefahrtarife für Heilmittelpraxen, die die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gerade angepasst hat. Außerdem ändern sich zum Jahresanfang die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung sowie die Kranken- und PflegeversicherungSie werden 2025 deutlich höher liegen als 2024.
(Noch) keine neuen Preise
Die Physiotherapeutinnen und -therapeuten unter Euch, die zum 1. Januar 2025 mit einer neuen Vergütungsvereinbarung gerechnet haben, müssen sich wahrscheinlich noch etwas länger gedulden. Denn die maßgeblichen Physiotherapieverbände haben in dieser Woche das Scheitern der Verhandlungen bekanntgegeben und werden nun ein Schiedsverfahren einleiten.
Schon vor einigen Monaten hat das Digitale-Dienste-Gesetz das Telemediengesetz abgelöst. Das bringt für Euch zwar keine großen Änderungen, kann aber eine Anpassung im Impressum Eurer Website erforderlich machen. Mehr dazu hier.
Neu: Unterstützung bei der Therapieplanung bei Schulterfrakturen
Und zum Abschluss mein Highlight der Woche: Im aktuellen Themenschwerpunkt der up-Printausgabe haben wir uns ausführlich mit der Therapieplanung mit Blankoverordnung Physiotherapie befasst und Euch unsere Planungshilfe, den Blankoverordnungsrechner vorgestellt. Bisher ließ sich damit nur die Therapie für die Weichteilerkrankungen bei den Schulterdiagnosen planen, genauer für die ICD-10-Codes der Tabelle 1 im Anhang 1 zur Anlage 1 des Vertrags, bei denen 18 Behandlungseinheiten in der grünen Phase vorgesehen sind. Das haben wir nun erweitert und Ihr findet ab heute hier auch einen Blanko-VO-Rechner für den Bereich der Frakturen (Tabelle 2 im Anhang 1 der Anlage 1), bei denen die grüne Phase 26 Behandlungseinheiten mit vorrangigen Heilmitteln umfasst. Ihr könnt beide Rechner hier herunterladen.
Viel Spaß beim Planen.
Herzliche Grüße
Eure Yvonne Millar