Beitragsbemessungsgrenzen werden 2025 deutlich steigen

Zum 1. Januar 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. 2024 lag sie bei 7.550 Euro in den alten sowie bei 7.450 Euro in den neuen Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich auf 5.512,50 Euro monatlich (2024: 5.175 Euro). Auch die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der sich Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichern müssen, wird auf 73.800 Euro pro Jahr bzw. monatlich 6.150 Euro angehoben (2024: 5.775 Euro).
Entscheidend für die Herleitung der neuen Rechengrößen ist die Entwicklung der Bruttogehälter im Jahr 2023. Diese stiegen bundesweit um 6,44 Prozent. Bevor die Verordnung im Januar 2025 in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen.