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Sexueller Kindesmissbrauch

Merkmale von sexuellem Kindesmissbrauch erkennen und richtig handeln
Die Arbeit mit Kindern ist in vielen Ergotherapie-, Logopädie- und Physiotherapie-Praxen Alltag. Ihr seid während der Behandlung Euren kleinen Patientinnen und Patienten ganz nah. Ihr übt mit ihnen, Ihr lacht mit ihnen, aber sicherlich gibt es auch Kinder, die Euch Sorgen bereiten. Bei denen Ihr spürt, dass irgendetwas nicht stimmt. Manchmal sind es Verhaltensauffälligkeiten, die Euch stutzen lassen, Erzählungen, aber auch körperliche Merkmale durch sexuellen Missbrauch. Wichtig ist, dass wir hinschauen und den betroffenen Kindern helfen. Wir haben zusammengefasst, woran Ihr sexuellen Missbrauch erkennen könnt, und auch, wo Ihr Euch beraten lassen könnt, wenn Ihr eine Auffälligkeit bei Euren Patient:innen feststellt.
Sexueller Kindesmissbrauch
© iStock: stefanamer-1197819105

Ob im Elternhaus, in der Schule, im Sportverein oder bei Freunden, Kinder und Jugendliche können überall Opfer sexuellen Missbrauchs werden – leider. Und auch Ihr als Therapeut:innen kommt mit betroffenen Kindern und Jugendlichen in Kontakt. In vielen Fällen werdet Ihr nicht merken, was den Kindern widerfährt, aber wenn Ihr einen Verdacht habt, Auffälligkeiten feststellt oder Kinder Euch von ihren Erfahrungen berichten, ist es wichtig, dass Ihr wisst, was zu tun ist. Das gilt natürlich auch für Eure Mitarbeiter:innen. Wir haben für Euch darum die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit sexueller Gewalt zusammengetragen und beantwortet.

Was ist sexueller Missbrauch?

Sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist jede sexuelle Handlung, die an Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird. Bei Kindern unter 14 Jahren geht man davon aus, dass sie grundsätzlich sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Daher sind diese immer als sexuelle Gewalt anzusehen. Bei einem sexuellen Missbrauch nutzen die Täter:innen ihre Überlegenheit aus, um auf Kosten der Kinder ihrer eigenen Befriedigung nachzugehen. Es ist kaum möglich, herauszufinden, wie viele Kinder in Deutschland von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Es gibt eine hohe Dunkelziffer. Daher ist es wichtig, aufmerksam zu sein.

Was gilt als sexueller Missbrauch?

Es gibt unabsichtliche Grenzverletzungen, die nicht strafbar sind. Wenn Ihr beispielsweise einem Kind auf die Behandlungsliege helfen wollt und es am Po hochschiebt, das Kind möchte dies aber nicht, ist das eine Grenzverletzung, keine sexuelle Gewalt. Eine Entschuldigung reicht in dem Fall aus.

Werden solche Handlungen absichtlich durchgeführt, gelten sie als sexuelle Übergriffe. Strafbar sind diese nicht. Beispiele:

  • Eine Person belästigt oder beleidigt ein Kind durch sexualisierte Worte.
  • Eine Person beobachtet ein Kind ganz genau und guckt dabei zum Beispiel gezielt auf den Intimbereich, den Po oder die Brust.
  • Eine Person berührt ein Kind flüchtig über der Kleidung, zum Beispiel im Intimbereich oder an der Brust.

Strafbarer sexueller Missbrauch entsteht, wenn sexuelle Handlungen am Körper des Kindes durch einen Erwachsenen oder Jugendlichen durchgeführt werden. Beispiele:

  • Eine Person lässt sich von einem Kind befriedigen.
  • Eine Person manipuliert die Genitalien eines Kindes.
  • Eine Person gibt einem Kind Zungenküsse.
  • Bei schwerem sexuellem Missbrauch dringt eine Person oral, vaginal oder anal in das Kind ein.

Es gibt aber auch strafbare Handlungen, bei denen der Körper der Kinder nicht berührt wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person vor einem Kind masturbiert, einem Kind pornografische Handlungen zeigt oder von dem Kind sexuelle Handlungen vor einer Webcam verlangt.

Wer ist von sexueller Gewalt betroffen?

Grundsätzlich gilt, dass jedes Kind, unabhängig von der sozialen und kulturellen Herkunft von sexueller Gewalt betroffen sein kann. Mädchen sind deutlich häufiger betroffen als Jungen. Ein erhöhtes Risiko haben Kinder mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche ohne Eltern oder eine Bezugsperson, die in Einrichtungen leben. Aber auch Kinder und Jugendliche, die in Familien aufwachsen, in denen ein ausgeprägtes traditionelles Rollenbild bzw. ein autoritärer Erziehungsstil vorherrscht, sind häufiger von sexuellem Missbrauch betroffen. Besser geschützt sind Kin- der, denen es gut geht, die gut versorgt aufwachsen und über sexuelle Themen altersgerecht aufgeklärt wurden.

Woran erkenne ich sexuellen Missbrauch und warum bemerkt man ihn so schwer?

Täter:innen sind oft clever. Sie leben häufig im sozialen Umfeld des Kindes und gelten als besonders freundlich und fürsorglich. Auch kommt es vor, dass die Täter:innen eine besondere Machtposition in der Familie haben, sodass alle andere wegsehen, weil sie selbst Angst haben. Aber auch in Sportvereinen, Schulen, Kitas oder anderen Einrichtungen haben die Täter:innen eine besondere Nähe zu den Kindern, haben einen guten Ruf, gelten als tolle, vertrauenswürdige Personen. So sorgen sie dafür, dass sie nicht auffallen oder Gerüchten nicht geglaubt wird.

Körperliche Anzeichen gibt es selten. Blaue Flecke, eingerissene Mundwinkel, Verletzungen im Genitalbereich können Anzeichen sein, in der Regel sind jedoch Verhaltensauffälligkeiten eher Merkmale. Kinder und Jugendliche können sehr aggressiv, aber auch sehr ängstlich werden. Andere bekommen plötzlich Konzentrationsprobleme, wieder andere versuchen krampfhaft, alles richtig zu machen. Einige ziehen sich zurück, aber auch Kopfschmerzen, häufige Krankheiten, Bauchschmerzen, Hautausschläge, Schlafstörungen, Essstörungen, Drogen- oder Alkoholkonsum können auftreten. Wichtig ist: Bemerkt Ihr Auffälligkeiten bei Euren kleinen Patient:innen oder plötzliche Veränderungen, schaut aufmerksam hin.

Wie gehe ich mit möglichen Täter:innen um?

Ihr hegt den Verdacht, dass eines Eurer Kinder in der Therapie von sexuellem Missbrauch betroffen ist oder das Kind hat entsprechende Bemerkungen gemacht. Ihr vermutet, dass ein Elternteil die/der Täter:in sein könnte. Das ist nun eine schwierige Situation. Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch rät: Bleibt ruhig und sprecht die Person nicht direkt an, sondern holt Euch Unterstützung. Bevor mögliche Täter:innen von dem Verdacht erfahren, sollten die Kinder oder Jugendlichen geschützt sein. Sonst besteht das Risiko, dass die Täter:innen das Kind unter Druck setzen und somit zum Schweigen bringen.

Wie gehe ich mit dem Kind um, wenn ich einen Verdacht habe?

Hier rät das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch: Baut Vertrauen zu dem Kind auf, sprecht es auf seine Gefühle an. Sagt auch, dass Ihr Euch Sorgen macht, weil das Kind traurig wirkt oder sich verändert hat. Aber: Drängt das Kind nicht dazu, irgendetwas zu erzählen. Gebt dem Kind Zeit, lasst es von selbst kommen. Ihr könnt dem Kind auch erklären, dass es manchmal Geheimnisse gibt, die sich schlecht anfühlen, und keiner solche Geheimnisse haben muss, dass man über schlechte Geheimnisse auch reden darf.

Falls ein Kind Euch offen von einem Missbrauch berichtet, fragt nicht nach Details. Das solltet Ihr Fachleuten überlassen. Ihr seid nicht die Person, die eine Täterin oder einen Täter überführen solltet, sondern Ihr seid eine Vertrauensperson für das Kind.

Öffnet sich ein Kind Euch gegenüber, sagt ihm, dass Ihr ihm glaubt und Euch kümmert – aber auch, dass Ihr einmal nachdenken müsst, was nun zu tun ist. Wichtig ist, dass Ihr signalisiert: Du bist nicht allein, es ist gut, dass Du Dich einem Erwachsenen anvertraut hast. Haltet alle Informationen, die Ihr von dem Kind erhalten habt, schriftlich fest.

Täter:innen kommen mehrheitlich aus der eigenen Familie

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat im Juli 2023 über 2.000 vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte von Betroffenen sowie Zeug:innen ausgewertet. In 67 Prozent der Fälle eines sexuellen Missbrauchs kamen die Täter:innen aus der Familie. 31 Prozent fanden in Institutionen und 18 Prozent innerhalb des sozialen Umfelds statt. Nur in 7 Prozent der Fälle handelte es sich um Fremdtäter:innen.

Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung, wenn ich einen Verdacht habe?

Es gibt verschiedene Anlaufstellen. Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, dann ruft die Polizei. Andernfalls informiert Euch bei Beratungsstellen. Eine erste Anlaufstelle kann das „Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch“ sein. Es ist ein offizielles Angebot der „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“.

Erreichbar ist das Fachpersonal über die Telefonnummer 0800 22 55 530, Telefonzeiten: Mo., Mi., Fr.: 9 bis 14 Uhr, Di., Do.: 15 bis 20 Uhr

Ihr könnt dem Fachpersonal am Telefon in Ruhe von Eurem Verdacht berichten, Eure Gedanken sortieren und Fragen stellen. Wenn Ihr möchtet, geben Euch die Fachkräfte Hilfestellungen und Tipps, wie Ihr weiter vorgehen könnt, sie stellen Euch aber auch passende Unterstützungsangebote in Eurer Nähe zusammen, damit Ihr weitere Schritte einleiten könnt. Weiterhin kann das Fachpersonal eine Einschätzung zur Situa- tion des betroffenen Kindes abgeben. Wichtig: Die Beratung ist vertraulich und anonym. Die Personen am Hilfe-Telefon geben keine Informationen an die Polizei weiter.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten:

Fachberatungsstellen: Diese gibt es vor Ort in Eurer Nähe, telefonisch oder auch online. Über www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-finden könnt Ihr nach passenden Optionen für Eure Anfrage suchen.

Dunkelziffer e.V.: Hier könnt Ihr Euch über die nächsten Schritte beraten lassen, telefonisch 040 421 070 010 oder online: dunkelziffer-onlineberatung.assisto.online

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Dies ist das zentrale Portal der Bundesregierung zum Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Hier findet Ihr alle wichtigen Informationen: beauftragte-missbrauch.de

Der Kinderschutzbund: Der Schwerpunkt „Gewalt gegen Kinder“ setzt sich für ein gewaltfreies Aufwachsen und eine gewaltfreie Erziehung ein. Weitere Infos: kinderschutzbund.de

Peer-Gewalt – sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche erkunden ihren Körper und auch den anderer. Gerade im Kindergartenalter sind Doktorspiele und das Anschauen der Geschlechtsorgane anderer Kinder oft normal und kein Grund zur Sorge. Kritisch wird es, wenn Handlungen gegen den Willen des betroffenen Kindes stattfinden. Die sexuellen Übergriffe können eine unterschiedliche Intensität haben, vom Herunterziehen der Hose bis hin zu sexuellen Interaktionen wie das Ablecken oder Anfassen des Penis. Manchmal ähneln die Taten auch denen von erwachsenen Täter:innen. Wichtig ist, auch solche Grenzüberschreitungen und Übergriffe ernstzunehmen und den betroffenen Kindern und Jugendlichen zuzuhören sowie Hilfestellungen zu leisten. Auch hier kann es hilfreich sein, sich an eine Beratungsstelle zu wenden.

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