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TherapieGipfel 2024: Mehr Einigkeit und Rechte und Freiheiten

Eine Zusammenfassung von Ralf Buchner
TherapieGipfel 2024: Mehr Einigkeit und Rechte und Freiheiten
© Ralf Buchner

Am Mittwoch, den 13. November 2024 – und damit nur wenige Tage nach dem Ende der Ampel-Koalition – fand in Berlin der 6. TherapieGipfel statt. Eingeladen hatte der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und rund 500 Gäste waren der Einladung zusammen mit mir gefolgt. Auffällig jedoch, trotz des Mottos „Gesundheit wählen: Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“ war aus der Politik lediglich Saskia Weishaupt von Bündnis 90/Die Grünen erschienen. Dennoch war der TherapieGipfel eine gelungene Veranstaltung, denn es waren andere wichtige Personen anwesend, die zu interessanten Diskussionen angeregt haben, wie Julius Lehmann von der KBV und Christoph Zamoryn vom GKV-Spitzenverband.

Stärkung ambulanter inhabergeführter Praxen

Die Bandbreite an Themen beim TherapieGipfel war vielfältig. Vergütung, Prävention, Nachhaltigkeit und Digitalisierung zählten auch dazu. Hier gibt es aber wenig Konkretes zu berichten. Klar positioniert hat sich der SHV dagegen bei der Stärkung ambulanter inhabergeführter Praxen. Hier habe ich die Position des SHV so verstanden, dass der Spitzenverband möchte, dass Praxen von Therapeutinnen und Therapeuten geführt werden. Die Inhaberinnen und Inhaber sollen Berufsträger:innen sein, Praxen nicht von Investoren betrieben werden. Ein so klares Statement zu dieser Frage gab es bislang nicht und es ergeben sich daraus natürlich weitere Fragen und Konsequenzen. Welche Auswirkungen hat diese Haltung beispielsweise auf die Verbände? Können investorengeführte Praxen noch Mitglied in Heilmittelverbänden werden? Das wird in Zukunft noch spannend werden. Das Thema ist auch nicht ganz neu und wird bei den Apotheker:innnen, Zahnärzt:innen, im Zusammenhang mit MVZ usw. schon länger diskutiert. Denn hinter der Frage, wer eine Praxis besitzen darf, steckt natürlich die Befürchtung, Investoren könnten Einfluss auf Diagnoseentscheidungen nehmen, wenn es einen Direktzugang gibt.

Reaktion auf Blanko-VO verhalten

Noch gibt es für Heilmittelerbringende keinen Direktzugang, wohl aber seit diesem Jahr die Blankoverordnung. Und die war natürlich auch Thema auf dem TherapieGipfel. In der Vorbereitung auf das Pressegespräch am Nachmittag hatte der SHV ein Papier mit berufspolitischen Forderungen sowie einem Konzept zum Thema „Versorgung neu denken“ erarbeitet. Eine Forderung lautet: mehr Autonomie für Heilmittelpraxen. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde mit den Blankoverordnungen in der Ergo- und Physiotherapie umgesetzt. Dennoch wurde das auf dem TherapieGipfel nur zögerlich als Erfolg wahrgenommen. Es gibt einige im SHV, die sagen: Die Blanko-VO ist ein Risiko für die Durchsetzung des Direktzugangs. Dieses Thema dominierte schließlich auch die Diskussion. Am Ende appellierte Julius Lehmann von der KBV an die Heilmittelverbände und -erbringer:innen: Freut Euch doch erstmal darüber, dass Ihr mit der Blankoverordnung mehr Autonomie bekommen habt, der nächste Schritt wird dann kommen. Ich gebe ihm Recht und sehe die Blanko-VO als Chance, vor allem, weil ein Direktzugang im Moment politisch kaum durchsetzbar ist, ohne die entsprechenden Rahmenbedingungen.

SHV fordert Beteiligungsrecht für Heilmittelerbringer im G-BA

Zufälligerweise fand zeitgleich zum TherapieGipfel im Gesundheitsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) statt. Das Gesetz wird in dieser Legislatur nicht mehr verabschiedet werden, doch die darin behandelten Themen bleiben natürlich weiterhin aktuell. Für die Heilmittelbranche sind das besonders die Beteiligungsrechte im G-BA, die für Pflegende und Hebammen kommen sollen, für Heilmittelerbringer:innen jedoch nicht. Eine entsprechende Forderung brachte der SHV in der Anhörung vor. Die Vertreterin des G-BA lehnte eine Beteiligung erwartungsgemäß mit der Begründung ab, die Branche sei zu zersplittert und es gäbe keinen wirklichen Vertreter. Der SHV reagierte darauf, indem er sich selbst als quasi Dachverband der Heilmittelerbringer:innen und somit als Vertreter der Branche ins Rennen brachte. Im Januar soll es ein Meeting zum Beteiligungsrecht im G-BA geben, zu dem der SHV alle maßgeblichen Heilmittelverbände eingeladen hat.

SHV als Dachorganisation

Noch ist der SHV keine Dachorganisation, weil gar nicht alle maßgeblichen Verbände Mitglied sind. Das kam auch auf dem TherapieGipfel zur Sprache. In diesem Zusammenhang signalisierte der SHV-Vorsitzende Andreas Pfeiffer, dass man grundsätzlich offen dafür sei, alle Verbände in den SHV aufzunehmen. Richtig so, wenn die Heilmittelbranche endlich mal mit einer Stimme sprechen möchte und die Politik einen festen Ansprechpartner haben soll.

Forderungen nach außen und innen

Was bleibt vom TherapieGipfel? Der SHV hat Forderungen an Dritte formuliert, unter anderem an die zukünftigen Gesetzgeber. Aber auch die Branche selbst muss aktiv werden und sich fragen: Was können wir selbst intern regeln und angehen? Wie können wir zum Beispiel die Blankoverordnung auf alle Diagnosen ausbauen? Wie schaffen wir es, dass der SHV ein wirklicher Dachverband wird, sodass wir einheitliche Lobbyarbeit betreiben können? Diese Themen können und sollten jetzt angegangen werden. Das betonte auch Saskia Weishaupt mit ihrem Aufruf an die Heilmittelverbände: “Wendet euch jetzt an die Parteien! Die Wahlprogramme werden bis Januar geschrieben.” Ich würde mir daher wünschen, dass der SHV die klare Agenda, die er nach außen trägt, auch intern an die Branche weitergibt. Das wäre doch ein gutes Thema für den 7. TherapieGipfel, der im nächsten Jahr sicherlich wieder im November stattfinden wird. Dann werden hoffentlich auch wieder Politikerinnen und Politiker dabei sein, sodass wir sehen können, was eine neue Regierung für die Heilmittelbranche verändern möchte.

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Friedrich Merz
15.11.2024 14:27

Schöner Text, lieber Kollege ;)

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