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Extrabudgetäre Verordnung von Ergotherapie bei Asperger-Syndrom

Leopold wird bald sechs Jahre alt. Im Entwicklungsgespräch in der Kita berichteten die Erzieher:innen den Eltern, dass er sich auch außerhalb der Vorschulgruppe wirklich ausgiebig für die Zahlen interessiert. Für gemeinsames Spielen mit anderen Kindern gilt das nicht. Er bleibt lieber für sich und reagiert inzwischen sehr ungehalten, wenn es kurzfristige Änderungen im Tagesablauf gibt. Seine Eltern bestätigen Ähnliches aus dem Familienalltag. Der Kinderarzt veranlasst eine weiterführende Diagnostik und stellt letztlich die Diagnose Asperger-Syndrom. Da für die Diagnose ein langfristiger Heilmittelbedarf (LHB) besteht, kann er Ergotherapie extrabudgetär verordnen.
Extrabudgetäre Verordnung von Ergotherapie bei Asperger-Syndrom
© Schmolze & Kühn
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