Therapieliegen-Makeover
Praxis auffrischen und Förderung erhalten mit neuen Therapieliegen
Therapieliegen müssen funktionsfähig sein und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das i-Tüpfelchen ist, wenn die Liegen auch noch optisch zur Praxiseinrichtung passen und die Räumlichkeiten aufwerten. Die gute Nachricht: Wer sich neue Therapieliegen anschafft oder bestehende nachrüstet, kann von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine Förderung in Höhe von 500 Euro erhalten.

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