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Zum Jahresende Zulassungen überprüfen

Für Physiotherapie-Praxen gibt es eine wichtige Änderung bei der Erteilung von Abrechnungserlaubnissen durch die ARGEn. Was bedeutet das? In Eurer Praxis fängt eine neue Mitarbeiterin an. Sie beginnt mit der Arbeit. Euch fällt schließlich ein, dass Ihr sie im Heilmittel-Zulassungsportal der ARGEn noch zulassen müsst. Ihr ladet also zum Arbeitsbeginn der Mitarbeiterin alle notwendigen Dokumente hoch. Gerade noch rechtzeitig, denkt Ihr. Leider nein. Denn bevor Eure Mitarbeiterin Leistungen erbringen kann, die Ihr später auch mit den Krankenkassen abrechnen dürft, benötigt Ihr eine Zulassung bzw. Abrechnungserlaubnis der ARGEn Heilmittelzulassung. Bisher hat es ausgereicht, vor Behandlungsbeginn alle Unterlagen im Portal hochzuladen. Das hat sich nun geändert. Erst die Abrechnungserlaubnis abwarten, dann Zertifikatspositionen behandeln.
Foto von Mann, der virtuelle Kästchen abhakt
© iStock: Peshkova
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