Neue Fristen: Diese Unterlagen können 2025 entsorgt werden
Katrin Schwabe-Fleitmann
Zum Jahresbeginn bietet sich auch für Therapiepraxen die Gelegenheit, sich von alten Rechnungen und anderen Geschäftsunterlagen zu befreien. Für einige Unterlagen gelten seit 2025 neue Aufbewahrungsfristen. Neu ist: Künftig müssen einige Buchungsbelege nur noch acht statt zehn Jahre archiviert werden. Das ist Teil des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Dazu gehören beispielsweise Rechnungskopien, Kontoauszüge sowie Lohn- und Gehaltslisten. Grundlage ist Abgabenordnung Geregelt…
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