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Besonderer Kündigungsschutz vor und nach der Geburt

Schwangere Mitarbeiterinnen müssen besonders geschützt werden. Das kann Veränderungen an ihrem Arbeitsplatz oder ihren Arbeitszeiten mit sich bringen. Zudem sind sie vielleicht weniger belastbar, erhalten möglicherweise ein Beschäftigungsverbot und stehen der Praxis mindestens für die Zeit des Mutterschutzes ggf. länger nicht zur Verfügung. Für manche Arbeitgeber:innen könnten dies Gründe sein, nach einem Weg zu suchen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Um dies zu verhindern und die Schwangeren vor sowie unmittelbar nach der Geburt zu schützen, sieht das Mutterschutzgesetz einen besonderen Kündigungsschutz vor.
Kurzarbeit mindert Mutterschutzleistungen nicht
© iStock: shutter_m
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