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EuGH stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten

Voll- und Teilzeitbeschäftigte müssen beim Überschreiten einer bestimmten Arbeitsstundenzahl gleich bezahlt werden – selbst dann, wenn es tarifvertraglich anders geregelt ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Fällen entschieden und sie an das Bundesarbeitsgericht (BAG) zurückverwiesen.
EuGH stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten
© iStock: syahrir-maulana-1280960220
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