Gefährdungsbeurteilung – vor, während und nach der Schwangerschaft
Als Arbeitgeber:in bist Du dazu verpflichtet, Gefährdungbeurteilungen durchzuführen, die speziell auf Gefahren für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen ausgerichtet sind. Das gilt natürlich, wenn Dich eine Angestellte über ihre Schwangerschaft informiert, aber auch bereits davor, selbst für Arbeitsplätze, an denen gar keine Frau arbeitet. Beschäftigst Du eine Mitarbeiterin, die noch stillt, ist erneut eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung fällig. Die Einzelheiten haben wir hier für Dich zusammengefasst:

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