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„Hurra, schwanger“ Die ersten To-dos für Arbeitergeber

Erscheint ein zweiter Strich, ein Kreuz oder die Aufschrift „Schwanger“ auf dem Test, ändert sich so einiges. Nicht nur für die schwangere Frau selbst, sondern auch für Dich als Arbeitgeber:in. Sobald Du die freudige Nachricht erfährst, ist einiges zu tun. Das sind Deine ersten Schritte:
Themenschwerpunkt 2.2025: Das große Mutterschutz-1x1 für die Praxis
© iStock: alvarez
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