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Schutzfristen vor und nach der Geburt richtig berechnen

Um Frau und Kind vor Gefährdungen zu schützen, dürfen Schwangere sechs Wochen vor der Geburt nur in Ausnahmefällen, acht Wochen danach gar nicht arbeiten. Gibt es zudem gesundheitliche Bedenken oder Gefährdungen, die von der Arbeit selbst ausgehen, dienen Beschäftigungsverbote dem Schutz der Frau und/oder des Kindes.
Themenschwerpunkt 2.2025: Das große Mutterschutz-1x1 für die Praxis
© iStock: FatCamera
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