Schutzfristen vor und nach der Geburt richtig berechnen
Yvonne Millar
Um Frau und Kind vor Gefährdungen zu schützen, dürfen Schwangere sechs Wochen vor der Geburt nur in Ausnahmefällen, acht Wochen danach gar nicht arbeiten. Gibt es zudem gesundheitliche Bedenken oder Gefährdungen, die von der Arbeit selbst ausgehen, dienen Beschäftigungsverbote dem Schutz der Frau und/oder des Kindes. Gesetzliche Schutzfristen vor und nach der Geburt Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beginnt. Ab dann dürfen…
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