Stress, körperliche Anstrengung, Gefahrstoffe – das dürfen Schwangere nicht
Yvonne Millar
Die Regeln, was schwangere Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz dürfen und was nicht, finden Arbeitgeber:innen im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Verbote lassen sich in drei Kategorien einteilen: Stress, körperliche Belastung und gefährliche Stoffe. Für schwangere Mitarbeiterinnen VERBOTEN ist: Mehrarbeit: Gemäß § 4 MuSchG dürfen Schwangere nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag arbeiten oder nicht mehr als 90 Stunden in zwei Wochen. (Bei Minderjährigen sind es acht Stunden täglich bzw. 80 Stunden in…
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